Datenschutz für den Bereich der Parkraumüberwachung
Angrenzend an den Bereich der Strasse (Hessenring) befinden sich die Parkplätze der Evangelisch-Freikirchlichen-Gemeinde Rüsselsheim (im Weiteren EFG genannt).
Die 9 vorhandenen Parkplätze liegen auf dem Grundstück der EFG, auch wenn, aus praktischen Gründen, der Gehweg um die Parkplätze geführt wird.
Die Parkplätze sind private Parkplätze und für die Nutzung durch Mitarbeiter, Gäste, Handwerker, Lieferanten und sonstige Personen vorgesehen, die in Kontakt mit der EFG stehen oder diese besuchen.
Die Parkplätze sind durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.
Da die Schilder allein nicht ausreichend sind, um unberechtigte Personen vom Parken ihrer Kraftfahrzeuge auf diesen Parkplätzen abzuhalten, erfolgt eine zusätzliche Überwachung der Parkplätze durch die EFG. Die Überwachung erfolgt durch Videokameras zur Kennzeichenerkennung.
Die Kennzeichenerkennung wird verwendet, um die Führer unberechtigter Fahrzeuge durch optische und, optional, akustische Signalisierung auf den obigen Tatbestand hinzuweisen. Des Weiteren ist es auf diese Weise möglich, häufiger unberechtigt parkende Fahrzeuge gezielt entfernen zu lassen.
Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme findet sich in Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit
Die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Überwachung der Parkplätze wird durch die folgenden Punkte begründet:
- Die Parkplätze werden zu verschiedenen Zeiten und Veranstaltungen genutzt. Zu diesen Zeiten muß gewährleistet sein, dass die Parkplätze für ältere und gehbehinderte Menschen, den Material- und Personentransport und andere Zwecke zur Verfügung stehen.
- Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die vorhandenen Schilder, als auch die gelegentliche, persönliche Ansprache der Fahrer ignoriert werden. Schriftliche Hinweise an den Fahrzeugen haben sich ebenfalls als nicht zielführend erwiesen.
- Die Montage von Klappfosten auf einigen der Parkplätze hat sich leider als nicht praxistauglich erwiesen, da diese mit einem Spezialschlüssel entriegelt werden müssen, sowie das Aufstellen und Abklappen der Pfosten ein Halten im Bereich des Fahrradweges erfordert. Ältere Menschen sind zudem mit dieser Handhabung überfordert.
- Bedingt durch die zunehmend knapp werdenden Parkplätze im Umfeld der EFG hat sich das Problem verschärft.
Die automatisierte Überwachung der Parkplätze ermöglicht es, beim nicht genehmigten Befahren der Plätze, den Fahrer durch Signalisierung deutlich auf den Verstoß hinzuweisen.
Zweckbindung und Datenminimierung
Die eingesetzten Videokameras werden ausschließlich zur Erfassung der Kennzeichen eingesetzt.
Es werden keine Videoaufnahmen erstellt und gespeichert. Die Standbilder werden lediglich zur Kennzeichenerkennung
genutzt und unmittelbar danach automatisiert gelöscht.
Die Kennzeichen werden in der Überwachungsanwendung nur für die Dauer des Parkvorgangs angezeigt. Nach dem Verlassen des Parkplatzes sind diese nicht mehr im Klartext gespeichert. Lediglich ein Hashwert des Kennzeichens, der keine Rückübersetzung in den Klartext ermöglicht, wird gespeichert.
Dieser ermöglicht es, gegen Fahrzeuge, die häufig gegen das Parkverbot verstossen, gezielte Maßnahmen zu ergreifen.
Gemeindemitglieder können ihr Kennzeichen im gemeindeinternen Verwaltungsprogramm DSGVO konform hinterlegen.
Diese werden dann von der KFZ-Kennzeichenerkennung automatisch ausgeschlossen.
Während Gemeindeveranstaltungen wird die Kennzeichenerkennung ausgesetzt.
Transparenz und Informationspflichten
Es sind an zwei Stellen des Parkplatzbereiches, deutlich sichtbare und DSGVO konforme, Hinweisschilder angebracht, die auf die Parkraumüberwachung hinweisen.
Weiterführende Informationen sind auf der Webseite der EFG unter www.efg-ruesselsheim.de/parkraum hinterlegt.
Zur Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauftragten der EFG kann die E-Mail datenschutz@efg-ruesselsheim.de genutzt werden.
Speicherdauer
Der Hashwert der KFZ-Kennzeichen unberechtigt parkender Fahrzeuge wird für 6 Monate gespeichert.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Um Art. 32 DSGVO gerecht zu werden, wurden im Bereich die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen:
Die Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten (KFZ-Kennzeichen) beschränkt, wie oben beschrieben, auf die minimal erforderlichen Daten zur Erreichung des Zweckes.
Zugriff auf das Portal der Anwendungsüberwachung haben lediglich die Mitglieder der Gemeindeleitung der EFG oder durch sie berechtigte Personen. Hierzu verfügt die Anwendung über ein entsprechendes Benutzermanagement.
Die Kameras, als auch die Überwachungsanwendung befindet sich in einer eigenen Netzwerkzone innerhalb des Netzwerks der EFG. Auf diese Netzwerkzone hat standardmäßig keine Person direkten Zugriff. Lediglich die Portalseite der Anwendungsüberwachung steht, wie oben beschrieben, einem sehr begrenzten Nutzerkreis offen.
Betroffenenrechte
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die von der Anwendung verarbeiteten Daten.
Eine Auskunft kann unter Angabe des betroffenen Kennzeichens jederzeit über unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@efg-ruesselsheim.de beantragt werden.
Ebenso kann auf diesem Weg eine Löschung der, möglicherweise, verarbeiteten Daten beantragt werden.